FinCos Versicherungsmakler

FinCos – Verbund unabhängiger Versicherungsmakler

Hauptstrasse 3
85777 Fahrenzhausen
www.fincos.de

Verbundpartner:

FinCos Versicherungsmakler Bruno Genswein

Telefon:   08133 99 69 210
Telefax:   08133 99 69 229
Mobil:      0179 52 98 967
E-Mail:    mailto:bruno.genswein@fincos.de

Steuernr.: 115/220/31153
Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 GewO
Registernr.: D-4D5E-0ZTWZ-90

FinCos Versicherungsmakler Dieter Genswein

Telefon: 08133 99 69 212
Telefax: 08133 99 69 229
Mobil: 0174 92 13 268
E-Mail: mailto:dieter.genswein@fincos.de

Steuernr.: 107/220/30651
Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 GewO
Registernr.: D-JOX7-7O0CH-80

FinCos Versicherungsmakler Tibor Bock

Telefon:   08133 99 69 211
Telefax:   08133 99 69 229
Mobil:      0179 78 00 391
E-Mail:    mailto:tibor.bock@fincos.de

Steuernr.: 177/205/80596
Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 GewO
Registernr.: D-HL6B-5ED1N-86

FinCos Versicherungsmakler Werner Spielhaupter

Telefon:   08133 99 69 214
Telefax:   08133 99 69 229
Mobil:      0176 20 51 9024
E-Mail:    mailto:werner.spielhaupter@fincos.de

Steuernr.: 114/205/908061
Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 GewO
Registernr.: D-VBGY-X2GXG-51

FinCos Versicherungsmakler Monika Langer

Telefon:   08133 99 69 214
Telefax:   08133 99 69 229
Mobil:      0176 20 51 9024
E-Mail:    mailto:monika.langer@fincos.de

Steuernr.: 114/243/51379
Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 GewO
Registernr.: D-MBJG-LVT8D-69

Registerstelle im Sinne des § 11a Absatz 1 GewO.

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: 

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
D-10178 Berlin
Telefon +49 30 20308 0
E-Mail info@dihk.de
www.dihk.de
Registerabruf unter www.vermittlerregister.info
oder telefonisch unter 0180-6005850 (0,20 €/Anruf)

Erlaubnis-, Registrierungs-, Aufsichts- und zuständige Behörde für die Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO

IHK für München und Oberbayern
Max-Josef-Str. 2
80333 München
Telefon: 089 / 5116-0
Telefax: 089 / 5116-1666 |
https://www.muenchen.ihk.de

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d Abs. 1 GewO
  • §§ 59-67 VVG – VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können eingesehen und abgerufen werden unter:

https://www.bmj.bund.de 

https://www.gesetzte-im-internet.de

Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet wir eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder
  • als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder
  • als Kombination aus beidem.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Beteiligungen:

  • Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch das Maklerunternehmen oder Versicherungsmakler.
  • Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens oder Versicherungsmakler durch einen Versicherer.

Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
Telefax: 0800 3699000
E-Mail: info@versicherungsombudsmann.de
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon: 0800 2550444 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
Telefax: 030 20458931
E-Mail: info@pkv-ombudsmann.de
Webseite: https://www.pkv-ombudsmann.de

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.