www.wir-vergleichen-versicherungen.de

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn man gesund ist, denkt man nicht an Vorsorge. Doch schnell kann ein schicksalhaftes Ereignis Ihren Lebensstandard und den Ihrer Familie erheblich einschränken. Denn fällt plötzlich ein Einkommen z.B. durch Unfall und Berufsunfähigkeit weg, drohen Existenzängste. Auch der Staat kann Ihnen den erworbenen Lebensstandard nicht finanzieren. Deshalb bietet sich an, rechtzeitig an eine Vorsorge zu denken.

Berufsunfähigkeit trifft jeden 4. Arbeitnehmer in Deutschland. Auch wenn Sie keine Familie zu ernähren haben, bietet sich ein rechtzeitiger Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an, denn je jünger sie sind, desto günstigere Tarife können wir Ihnen anbieten. Wir empfehlen Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Beratung frei nach dem Motto “Sorge in der Zeit, dann hast du in der Not.”

Ratgeber und Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung nach Berufsgruppen

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen! Lassen Sie sich individuell beraten. Jede Berufsgruppe birgt unterschiedliche Risiken. Sichern Sie Ihren Lebensstandard ab.

Begriffe kurz erklärt

Verzicht auf abstrakte Verweisung


Sollte ein Bauarbeiter berufsunfähig werden und sein Vertrag enthält die abstrakte Verweisungsklausel, dann kann die Versicherung den Bauarbeiter auf einen anderen Job z.B. Verkäufer im Baumarkt verweisen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Bauarbeiter so einen Job findet bzw. ein Baumarkt ihn einstellen will.

Verkürzter
Prognosezeitraum


Bescheinigt ein Arzt dem Versicherten, dass er die nächsten sechs Monate nicht arbeitsfähig ist, dann zahlt der BU-Anbieter, wenn die BU sechs Monate andauert unabhängig davon wie es in den nächsten 3 Jahren aussieht. Manche Versicherungen verlangen eine Prognose für die nächsten 3 Jahre.

Nachversicherungsgarantie und Beitragsdynamik


Mit einer Nachversicherungsgarantie kann die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Gerade in jungen Jahren ist man gesund und verdient i.d.R. weniger. Steigt später der Lebensstandard und die Verpflichtungen können die Beiträge erhöht werden. Auch aufgrund von Inflation ist es sinnvoll eine Beitragsdynamik zu vereinbaren. So bewahren sie sich die Kaufkraft.

Versicherungsschutz
weltweit


Im Urlaub genießen Sie auch Versicherungsschutz bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei manchen Anbietern besteht der Schutz nicht, wenn Sie sich dauerhaft im Ausland aufhalten. 

HAUPTURSACHEN FÜR BERUFSUNFÄHIGKEIT

Nerven

Nervenkrankheiten und psychische Krankheiten

SKELETT

Erkrankungen des Bewegungsapparates und des Skeletts

DARM

Verdauungsorgane und Stoffwechsel

Unfälle

Unfälle als Ursache einer Berufsunfähigkeit

Herz

Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems

KREBS

Krebs und andere bösartige Geschwülste

Häufige Fragen

Im Grunde jeder, der bei Berufsunfähigkeit seinen Lebensstandard aufrechterhalten will. Denn die gesetzliche Altersvorsorge stellt bei Berufsunfähigkeit lediglich die Grundversorgung sicher. Um nicht in finanzielle Nöte zu geraten, ist der Abschluss einer BU sinnvoll, egal ob für Familienversorger, Hausfrauen, Arbeitnehmer, Unternehmer oder Singles

Bei Berufsunfähigkeit ist die Höhe der Versicherungsbeiträge abhängig von

  • – dem ausgeübten Beruf
  • – dem Eintrittsalter
  • – dem gesundheitlichen Zustand bzw. Vorerkrankungen
  • – der Laufzeit des Vertrags
  • – der festgelegten Rentenhöhe
  • – der eventuellen Dynamik
  • – risikoreichen Hobbys 

Wird man berufsunfähig, fallen oftmals Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Hinzu kommen finanzielle Belastungen für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders gravierend ist das für junge Menschen mit geringem Sparguthaben, für Familien mit einem Verdiener oder für Singles. Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, laufen Gefahr berufsunfähig zu werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann die finanzielle Lücke schließen.  Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Berufsanfänger ratsam. Denn während der ersten fünf Jahre im Berufsleben (Wartezeit) besteht kein Anspruch auf die gesetzliche Altersvorsorge. Selbst wenn die Wartezeit erfüllt wird, reicht der Anspruch für einen angemessenen Lebensstandard oftmals aufgrund des niedrigen Einkommens nicht aus.

Laut § 172 Versicherungsvertragsgesetz ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. 

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Laut Statistik wird jeder Vierte im Laufe seines Lebens in Deutschland berufsunfähig.

Die eigene Gesundheit und die eigene Arbeitskraft ist das Wertvollste, das wir besitzen.

Ca. 60% des Brutto-Einkommens im Durchschnitt der letzten drei Jahre sollten als Berufsunfähigkeitsrente versichert werden.

Zum 1. Januar 2001 wurde eine abgestufte Erwerbsminderungsrente eingeführt. Danach hängt die Zahlung der Rente davon ab, ob der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Wer noch mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Menschen, die weniger als drei Stunden arbeiten können, erhalten danach die volle Erwerbsminderungsrente. Hierbei gilt jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als zumutbar.

Sie sollten sich auf jeden Fall absichern bis Sie 60 (maximal bis 67 Jahre) sind, damit bei Berufsunfähigkeit auch ein ausreichend langer Versicherungsschutz (Rentenzahlung) besteht.

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherte, der in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann, auf einen anderen zumutbaren Beruf verwiesen werden kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es für den verwiesenen Beruf überhaupt freie Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt.

 Mögliche Beantragung bis zu einem Eintrittsalter von 55 Jahren.